Arbeiten und Leben in Österreich

Arbeitskräftenachfrage trotz Krise vorhanden

Österreich gehört mit Deutschland zu den Euroraum-Ländern mit der geringsten Zunahme der Arbeitslosigkeit im bisherigen Verlauf der Krise. Die angesichts der Schwere des Wirtschaftseinbruchs bisher vergleichsweise schwachen Arbeitsmarktreaktionen haben mehrere Ursachen. Einerseits versuchen viele Unternehmen ihren Beschäftigtenstand nach Möglichkeit zu halten. Andererseits wurden die Auswirkungen der Krise auf den Arbeitsmarkt durch wirtschaftspolitische Maßnahmen abgefedert.
Im globalen Krisenjahr 2009 waren in Österreich im Jahresdurchschnitt 260.309 Menschen ohne Beschäftigung, das entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 22,6 Prozent.  Mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 4,7 Prozent, konnte aber der zweitniedrigste Wert in Europa gehalten werden. Die Arbeitslosenquote der EU-27 lag 2009 bei 9,3 Prozent.
Die meisten neuen Arbeitsplätze wurden von Unternehmen aus den Bereichen Energieversorgung, Land- und Forstwirtschaft, Erziehung und Unterricht und Gesundheitswesen geschaffen. Gegenwärtig ist vor allem der Bedarf an Fachkräften für den Bereich Informationstechnologie ausgesprochen hoch. Aber auch  Ingenieure der Fachrichtung Bau, Maschinenbau und Fahrzeugbau, Lehrer und Fachkräfte im Gesundheitswesen haben gute Chancen.

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach Österreich einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in Österreich aufhalten, ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu benötigen. Sie genießen als Bürger des europäischen Wirtschaftsraumes Niederlassungsfrei¬heit. Eine Unterscheidung nach der Aufenthaltsdauer wird dabei nicht getroffen. Wer nach Österreich zieht, ist jedoch verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft bei der zuständigen Behörde anzumelden. Zuständige Behörden sind in Wien der Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter sowie in den Bundesländern der Meldeservice der Gemeindeämter. Wer länger als 3 Monate in Österreich bleiben will, muss zusätzlich eine Anmeldebescheinigung oder Daueraufenthaltskarte (Gültigkeitsdauer 10 Jahre) beantragen. In Wien ist die Magistratsabteilung 20 zuständig. Wenn die gesetzlichen Niederlassungsvoraussetzungen (Arbeitsverhältnis, selbständige Erwerbstätigkeit oder Ausbildung, Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel) vorliegen, werden eine Anmeldebescheinigung sowie eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Hat man noch keinen Job, so erhält man eine Genehmigung für 6 Monate.
EU-Bürger sind den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt und benötigen weder Beschäftigungsbewilligung, Arbeitserlaubnis noch einen Befreiungs¬schein für unselbständige Tätigkeiten. Für Staatsbürger der neuen osteuropäischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten Übergangsregelungen.

Anerkennung von Abschlüssen

In der Regel werden die Abschlüsse aus Deutschland und anderen EU-Ländern anerkannt, wenn sie mit den inländischen Abschlüssen vergleichbar sind. Ausnahmen bilden Berufe, die eine staatliche Anerkennung voraussetzen, z.B. Notare, Lehrer oder Tätigkeiten medizinischen Bereich. Hier sind für die Anerkennung verschiedene Einrichtungen zuständig. Im Bereich Gesundheitswesen informiert das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Abteilung I/6, für EU-, EWR-Staatsangehörige und Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Allgemeine Auskünfte erteilt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Arbeitsvertragliche Regelungen und Sozialversicherung

Die Gehälter und Lebenshaltungskosten in Österreich sind mit denen in Deutschland vergleichbar. Lediglich die Einstiegsgehälter für Hochschulabsolventen liegen zum Teil unter dem deutschen Gehaltsniveau. Einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt es nicht. Die Gewerkschaften handeln jährlich Kollektivverträge mit den Arbeitgebern aus. Der Kollektivvertrag schafft gleiche Mindeststandards bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer innerhalb eines Wirtschaftszweigs. Die tatsächlichen Bruttozahlungen liegen jedoch meist darüber.
In Österreich gibt es drei progressive Steuersätze. Für ein jährliches Einkommen zwischen 10.000 und 25.000 Euro zahlt man 38,33 Prozent Steuern. Ab 25.000 bis 51.000 Euro werden 43,6 Prozent fällig. Bei einem Einkommen ab 51.000 Euro jährlich zahlt man den Spitzensteuersatz von 50 Prozent.
Die Arbeitszeit beträgt in Österreich 40 Stunden die Woche, der Urlaubsanspruch 30 Werktage. Bei Krankheit wird der Lohn entweder zu 100% fortgezahlt oder bei längerer Krankheit in Form von Krankengeld aus der Sozialversicherung ausgezahlt. Rentenanspruch besteht bei Frauen ab 60 und bei Männern ab 65 Jahre.
Soziale Sicherheit und soziale Fürsorge sind durch ein umfangreiches System abgesichert, welches auf zwei Ebenen liegt. Zum einen ist es das Versicherungsprinzip, nach dem sämtliche Erwerbstätige und weitgehend deren Angehörige bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Karenz oder Pension sozial abgesichert sind. Zum anderen sind es öffentliche Fürsorgeleistungen des Bundes, der Länder und Gemeinden für bedürftige Bürger, deren Existenz nicht über das Versicherungssystem gesichert ist.

Nützliche Internet-Links zu Österreich: European Employment Services (EURES), Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (Österreich), Österreichisches Arbeitsrecht


Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, Deutsche Botschaft, Wien

 

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