Arbeiten und Leben in der Schweiz

Gesundheitsbranche und Innovationsfreudigkeit als Stützen der Wirtschaft

Obwohl die Zeiten des unbeschränkten Wirtschaftswachstums auch in der Schweiz vorbei sind, gibt es ihn noch: der Fachkräftemangel in den Bereichen Gesundheitswesen, Erneuerbare Energien, Informatik und Telekommunikation.

Die Schweizer Wirtschaft stützt sich auf hochqualifizierte Arbeit und gut ausgebildete Arbeitskräfte. Wichtige Bereiche sind die Mikrotechnik, die Hochtechnologie, die Biotechnologie, die Pharmaindustrie sowie das Know-how im Banken- und Versicherungswesen.

Im Jahresdurchschnitt 2009 betrug die Arbeitslosenquote 3,7%. Sie stieg im Laufe des Jahrs 2009 von 3,3% im Januar auf 4,4% im Dezember. Für die Jahre 2010 und 2011 erwartet das Staatssekretariat für Wirtschaft in der Schweiz jeweils eine Quote von 4,9%. Das entspricht etwa 192.000 Arbeitslosen. Im Mai 2010 lag die Arbeitslosenquote bei 3,8%.

Als kleines Land mit wenig natürlichen Ressourcen verdankt die Schweiz ihren Wohlstand vor allem der Bereitschaft zur Innovation. So ist es für die Schweiz lebenswichtig, auf dem Gebiet von Forschung und Innovation unter den führenden Nationen mitzuhalten. Dementsprechend ist die Bildungs- und Forschungspolitik ausgerichtet. Im internationalen Vergleich weist die Schweiz einen der höchsten Anteile der Forschungsausgaben am Bruttoinlandprodukt (BIP) auf. Mehr als zwei Drittel der schweizerischen Forschungstätigkeit werden durch die Privatwirtschaft finanziert. Die Schweizer Wirtschaft forscht auch sehr intensiv im Ausland. Die dafür aufgewendeten Mittel sind sogar größer als die Ausgaben in der Schweiz. Während in der Privatindustrie vor allem angewandte Forschung betrieben wird, findet die Grundlagenforschung hauptsächlich an den universitären Hochschulen statt. Demgegenüber konzentrieren sich die Fachhochschulen im Forschungsbereich auf die Bedürfnisse des Marktes.

Laut einer Prognose der Credit Suisse dürften 2010 die exportorientierten Industriezweige und besonders die Zulieferindustrien (Kunststoff-, Metall- und Papierindustrie oder auch Hersteller von chemischen Grundstoffen) einen raschen Aufschwung erleben. Im Dienstleistungssektor werden voraussichtlich zunächst die Anbieter von Dienstleistungen für Unternehmen und die Informatiker wieder an Boden gewinnen. Mittelfristig wird es laut den Schätzungen der Ökonomen der Credit Suisse für die Chemische und pharmazeutische Industrie, die Medizinaltechnik, die Sparte Messinstrumente und die Uhrenindustrie vergleichsweise gut aussehen. Durch ihre Führungsposition in der Technologie sind diese Branchen schließlich auf dem internationalen Markt besonders wettbewerbsfähig.

Zugang zum Arbeitsmarkt

EU-Bürger können mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in die Schweiz einreisen. Als Tourist kann sich jeder EU-Bürger drei Monate lang in der Schweiz aufhalten, ohne sich abmelden zu müssen. Unionsbürger aus einem der ursprünglichen 15 Mitgliedsländer, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigen seit dem
1. Juni 2007 keine Arbeitsbewilligung mehr, sondern nur noch eine Aufenthaltsbewilligung. Damit besteht für Bürger der 15 alten EU-Staaten freier Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt. Wer einen Arbeitsvertrag hat und damit nachweisen kann, dass er dem Sozialsystem nicht zur Last fallen wird, erhält eine Aufenthaltsbewilligung. Die Anmeldung sowie der Antrag auf Erhalt der Aufenthaltsbewilligung erfolgt vor Arbeitsbeginn bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde. Für Staatsbürger der neuen osteuropäischen Mitgliedsstaaten gelten in der Schweiz noch bis 2010 besondere Übergangsregelungen. Näheres dazu erfahren Sie unter http://ec.europa.eu/eures.    

Anerkennung von Abschlüssen

In der Schweiz legen die Arbeitgeber großen Wert auf Diplome und Arbeitszeugnisse. In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber zunächst auf der Basis von Bewerbungsunterlagen, ob Ausbildung und Qualifikation den Anforderungen einer Stelle entsprechen. Eine offizielle Anerkennung von Ausbildungs- und Studienabschlüssen ist in der Regel nicht erforderlich. Während bei akademischen Abschlüssen meist Klarheit über die Studieninhalte besteht, kann bei Berufsausbildungsabschlüssen auch die Erklärung oder der Nachweis einer offiziellen Anerkennung sinnvoll sein. Erste Anlaufstelle für Gesuchstellende in der Schweiz ist die Nationale Kontaktstelle im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT). Das BBT kann ausländische Bildungsabschlüsse schweizerischen Fachausweisen, Fähigkeitsausweisen, Fachhochschuldiplomen gleichstellen und verweist Interessierte an die zuständige Bewilligungsbehörde. (Weitere Informationen im Internet unter: www.bbt.admin.ch).

Arbeitsvertragliche Regelungen und Sozial¬versicherung

Die Löhne und Gehälter, die in der Schweiz gezahlt werden, zählen zu den höchsten weltweit. Allerdings sind die Le-benshaltungskosten in der Schweiz auch höher als in Deutschland. In Großstädten sind sie um etwa 30% höher als in vergleichbaren deutschen Städten. Wer die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz scheut, hat ggf. auch die Möglichkeit, als so genannter Grenzgänger in einem angrenzenden Nachbarland zu wohnen. Es gibt keinen allgemein gesetzlichen Mindestlohn, jedoch wurden in den Gesamtarbeitsverträgen für einige Branchen spezifische Mindestlöhne festgelegt. Informationen zu den einzelnen Branchenvergütungen erhalten Sie beim Schweizer Bundesamt für Statistik (http://www.bfs.admin.ch).
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit für Angestellte in Industriebetrieben, für Büropersonal, technisches Personal und andere Angestellte inklusive dem Verkaufspersonal in großen Detailhandelsunternehmen beträgt 45 Stunden pro Woche. Für alle anderen unselbstständig Beschäftigten liegt die Obergrenze bei 50 Stunden.
Die gesetzlich festgelegten Urlaubstage für Arbeitnehmer betragen 20 Tage im Jahr. Gesamtarbeitsverträge sehen jedoch häufig eine längere Feriendauer vor. Hinzu kommen noch, je nach Kanton, bis zu 14 Feiertage pro Jahr.  
Wer in der Schweiz arbeitet, untersteht dem Sozialrecht der Schweiz. Die schweizerische Sozialversicherung umfasst die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Alters , Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Es ist ratsam, sich auch bei einer Beschäftigung in der Schweiz über die zusätzlich private Vorsorge zu informieren.

Nützliche Internet-Links zur Schweiz: Europaservice der Bundesagentur für Arbeit, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Bundesamt für Migration (BFM), European Employment Services (EURES)

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Bern)

 

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